Allgemeine Geschäfts­bedingungen

für Vermittlung und Nachweis von Verträgen im Immobilienbereich

§ 1 – Unsere Tätigkeit
ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Makleraufträge werden mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.

§ 2 – Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklerverträge und Maklergeschäfte mit dem jeweiligen Auftraggeber/ Kunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich
zwingend vorgesehen.

§ 3 – Angebot
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte; sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind gegenüber dem
Makler mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 4 – Provisionsanspruch
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

1) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Notar Kaufvertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Vermittlungs- bzw. Nachweisprovision in Höhe von 4,76% inkl. MwSt. berechnen wir aus dem Kaufpreis; die Provision wird fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

2) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

3) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss eines Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

4) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

5) Vermietung und Verpachtung
Bei Wohnraum, Gewerberaum beträgt die Provision 2, 38 % Monatsmieten inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Provision ist fällig und zahlbar nach Abschluss des Mietvertag.

§ 5 – Salvatorische Klausel
Abweichungen von unseren “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

1) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
2) An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.

§ 6 – Erfüllungsort
Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Für den Maklerauftrag, Vermittlung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches
Recht.